Förderung von Projekten zur Erinnerungskultur in Sachsen

Sehnsucht nach Freiheit

Die Demokratie hat auch in Sachsen eine Vorgeschichte. Sie musste sich durchsetzen gegen Diktaturen, die neben den beiden Weltkriegen tiefe Spuren in der Geschichte unseres Landes hinterließen. Die mehrfachen politischen Systemwechsel waren für die Bevölkerung mit tiefen Einschnitten und Transformationsprozessen verbunden, die bis heute nicht abgeschlossen sind.
Zudem steht die Demokratie vor neuen Herausforderungen. Um die Auseinandersetzung mit der jüngeren Geschichte zu befördern, unterstützt die Sächsische Staatskanzlei unter dem Titel „Sehnsucht nach Freiheit“ Projekte und Maßnahmen, die

  • sich mit der Entwicklung Sachsens zu einem Freistaat mit parlamentarischer Demokratie befassen,
  • zur Aufarbeitung der Diktaturen des 20. Jahrhunderts und ihrer Folgen beitragen und an sie erinnern,
  • sich mit Widerstand gegen Diktaturen, mit dem Freiheitstreben und mit den Gefährdungen von Freiheit beschäftigen sowie
  • Reformen und Revolutionen thematisieren, die zum Aufbau eines demokratischen Staatswesens führten und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen untersuchen und aufzeigen.

Im Jahr 2024 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf folgenden Gedenktagen:

  • 80. Jahrestag des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 – Widerstand gegen Diktaturen
  • Europäischer Tag des Gedenkens an die Opfer von Stalinismus und Nationalsozialismus am 23. August – 85. Jahrestag der Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Paktes 1939
  • 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution,

Projekte, die diesen herausragenden Gedenktagen Rechnung tragen und bis zum Gedenkdatum des Jahres umgesetzt werden, werden bevorzugt.

Maßnahmen, deren Finanzierungsbedarf unter 5.000 Euro liegt, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, ebenso sind Projekte, die einer Förderung von mehr als 40.000 Euro bedürfen, von der Antragstellung ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Jury. Sofern der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer).

Die maximale Förderhöhe beträgt 90 Prozent der Gesamtkosten.

Zum Antragsformular (PDF)

Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie das Formular unterzeichnet per E-Mail an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder postalisch an das  Zentrum für Kultur und Geschichte e. V., Dorfstraße 3, 01665 Käbschütztal OT Niederjahna ein.

Weitergehende Erklärungen und Unterlagen, wie Beschreibung und Begründung des beantragten Projekts, sind ebenfalls mit Unterschrift und Datum versehen einzureichen.

Die Frist zur Antragstellung endet am 29. Februar 2024. Bis dahin müssen die Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben elektronisch oder postalisch eingegangen sein. Es gilt der Poststempel bzw. der Posteingang per E-Mail.

Hinweise zur Antragstellung und zur Umsetzung des Projekts:

Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, zum Beispiel Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen oder auch Einzelpersonen. Ausgeschlossen sind gewerbliche Unternehmen sowie politische Parteien und ihre Untergliederungen. Der Antragsteller muss seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Sachsen haben.

Die Antragstellung erfolgt über ein online ausfüllbares Formular. Diesem Formular sind als gesonderte Dokumente eine (formlose) ausführliche Projektbeschreibung sowie eine Erklärung zur Rechtsform des Antragstellers beizufügen.

Über die Mittelvergabe entscheiden das Zentrum für Kultur und Geschichte und die Sächsische Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Jury, deren Mitglieder durch die Sächsische Staatskanzlei berufen werden. Auswahl und Fördermittelvergabe erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Zusagen oder Ablehnungen werden im April 2024 versandt.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist möglich, muss aber vor Maßnahmebeginn beantragt werden. Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn resultiert jedoch kein Anspruch auf eine positive Bescheidung und eine Vergabe von Fördermitteln. Die Durchführung erfolgt beim vorzeitigen Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Zentrum für Kultur und Geschichte e.V. und dem Fördermittelempfänger. Der Antragsteller ist Empfänger von Mitteln des Freistaats Sachsen, die lediglich über einen Dritten, hier das Zentrum für Geschichte und Kultur e. V., ausgereicht werden. Daher gelten auch alle relevanten Regeln und Nebenbestimmungen bei Förderungen durch den Freistaat Sachsen.

Alle projektbezogenen Ausgaben müssen bis zum 31. Dezember 2024 getätigt sein.

Beratung:

Gern können Sie sich im Vorfeld der Antragstellung mit Mitarbeitern des Zentrums für Kultur und Geschichte e. V. beraten. Bitte nutzen Sie zunächst die Möglichkeit per Mail. Bei telefonischen Anfragen beachten Sie bitte unsere Gesprächszeiten: Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor dem 21. Februar 2024 ausführlich telefonisch beraten lassen. Nach dem 21. Februar 2024 sind nur Anfragen per E-Mail möglich.

Telefon: 03521 / 49 20 796
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Sachsen Signet gruenDiese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Zentrum für Kultur und Geschichte e. V., Dorfstraße 3, 01665 Käbschütztal OT Niederjahna
Telefon: 03521 / 49 20 796  E-Mail: foerderung@zentrum-kultur-geschichte.de