Förderung von Projekten zur Erinnerungskultur in Sachsen
Die Demokratie hat auch in Sachsen eine Vorgeschichte. Sie musste sich durchsetzen gegen Diktaturen, die neben den beiden Weltkriegen tiefe Spuren in der Geschichte unseres Landes hinterließen. Die mehrfachen politischen Systemwechsel waren für die Bevölkerung mit tiefen Einschnitten und Transformationsprozessen verbunden, die bis heute nicht abgeschlossen sind.
Zudem steht die Demokratie vor neuen Herausforderungen. Um die Auseinandersetzung mit der jüngeren Geschichte zu befördern, unterstützt die Sächsische Staatskanzlei unter dem Titel „Sehnsucht nach Freiheit“ Projekte und Maßnahmen, die
- sich mit der Entwicklung Sachsens zu einem Freistaat mit parlamentarischer Demokratie befassen,
- zur Aufarbeitung der Diktaturen des 20. Jahrhunderts und ihrer Folgen beitragen und an sie erinnern,
- sich mit Widerstand gegen Diktaturen, mit dem Freiheitstreben und mit den Gefährdungen von Freiheit beschäftigen sowie
- Reformen und Revolutionen thematisieren, die zum Aufbau eines demokratischen Staatswesens führten und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen untersuchen und aufzeigen.
Im Jahr 2025 liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem:
- 35. Jahrestag der Deutschen Einheit und der Wiedergründung des Landes Sachsen.
Maßnahmen, deren Finanzierungsbedarf unter 5.000 Euro liegt, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, ebenso sind Projekte, die einer Förderung von mehr als 40.000 Euro bedürfen, von der Antragstellung ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Jury. Sofern der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage der Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer).
Die maximale Förderhöhe beträgt 90 Prozent der Gesamtkosten. Eine Umsetzung der Projekte ist bis 31. März 2026 möglich. Projekte, die bis 31. August 2025 eingereicht werden, müssen jedoch in diesem Jahr begonnen werden.
Zum Antragsformular (PDF)
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und reichen Sie das Formular unterzeichnet per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Weitergehende Erklärungen und Unterlagen, wie Beschreibung und Begründung des beantragten Projekts, sind ebenfalls mit Unterschrift und Datum versehen, einzureichen.
Die Frist zur Antragstellung endet am 31. August 2025. Bis dahin müssen die Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben elektronisch oder postalisch eingegangen sein. Es gilt der Poststempel bzw. der Posteingang per E-Mail.
Hinweise zur Antragstellung und zur Umsetzung des Projekts:
Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, zum Beispiel Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen oder auch Einzelpersonen. Ausgeschlossen sind gewerbliche Unternehmen sowie politische Parteien und ihre Untergliederungen. Der Antragsteller muss seinen Sitz bzw. Wohnsitz in Sachsen haben.
Die Antragstellung erfolgt über ein online ausfüllbares Formular. Diesem Formular sind als gesonderte Dokumente eine (formlose) ausführliche Projektbeschreibung sowie eine Erklärung zur Rechtsform des Antragstellers beizufügen.
Über die Mittelvergabe entscheiden das Zentrum für Kultur und Geschichte und die Sächsische Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Jury, deren Mitglieder durch die Sächsische Staatskanzlei berufen werden. Auswahl und Fördermittelvergabe erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Zusagen oder Ablehnungen werden im Oktober 2025 versandt.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist möglich, muss aber vor Maßnahmebeginn beantragt werden. Aus der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn resultiert jedoch kein Anspruch auf eine positive Bescheidung und eine Vergabe von Fördermitteln. Die Durchführung erfolgt beim vorzeitigen Maßnahmebeginn auf eigenes Risiko.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt über einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Zentrum für Kultur und Geschichte e.V. und dem Fördermittelempfänger. Der Antragsteller ist Empfänger von Mitteln des Freistaats Sachsen, die lediglich über einen Dritten, hier das Zentrum für Geschichte und Kultur e. V., ausgereicht werden. Daher gelten auch alle relevanten Regeln und Nebenbestimmungen bei Förderungen durch den Freistaat Sachsen.
Alle projektbezogenen Ausgaben müssen bis zum 31. März 2026 getätigt sein.
Beratung:
Gern können Sie sich im Vorfeld der Antragstellung mit Mitarbeitern des Zentrums für Kultur und Geschichte e. V. beraten. Bitte nutzen Sie zunächst die Möglichkeit per Mail.
E-Mail:
Bei telefonischen Anfragen beachten Sie bitte folgende Gesprächszeiten und Telefonnummern:
11.8.-22.8.2025 9:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 03521 / 49 20 796
25.8.-29.8.2025 9:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: 035795 / 16010
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Dr. Nancy Aris
Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Dr. Steffi Lehmann
Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis e.V.
Gesine Oltmanns
Mitglied des Vorstands der Stiftung Friedliche Revolution
Prof. Dr. Mike Schmeitzner
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. an der TU Dresden
Andreas Schönfelder
Leiter der Umweltbibliothek Großhennersdorf
Uwe Schwabe
Vorsitzender des Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V.
Uljana Sieber
Leiterin der Gedenkstätte Bautzner Straße Dresden
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Zentrum für Kultur und Geschichte e. V., Dorfstraße 3, 01665 Käbschütztal OT Niederjahna
Telefon: 03521 / 49 20 796 • E-Mail: foerderung@zentrum-kultur-geschichte.de